Qualität des ambulanten Pflegedienstes: Note 1,1 sehr gut - MDK geprüft

Altenheim Kolb GmbH & Co. Mobiler Pflegedienst KG

Behandlungspflege (SGB V)

Die Maßnahmen gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden in vollem Umfang von der Krankenkasse finanziert.
Die Leistungen müssen vom behandelnden Arzt verordnet und vom Pflegedienst der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden.

Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören medizinisch-pflegerische Maßnahmen, wie z.B.:

  • Medikamente besorgen, herrichten und verabreichen
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Verbände anlegen
  • subkutane und intramuskuläre Injektionen verabreichen (z.B. Insulinspritzen)
  • Blutzuckermessung
  • Pflege von Kathetern
  • Pflege von Anus Praeter
  • Wundversorgung in jeder Hinsicht