Qualität des ambulanten Pflegedienstes: Note 1,1 sehr gut - MDK geprüft

Altenheim Kolb GmbH & Co. Mobiler Pflegedienst KG

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Demenzerkrankte (§ 45b SGB XI)

Die Pflege von Menschen mit Demenzerkrankungen ist für die Angehörigen besonders belastend. Mit Fortschreiten der Erkrankung wird aus der anfänglich zeitlich begrenzten Hilfe eine "Rund-um-die-Uhr-Pflege" des Betroffenen.
Die Pflegebedürftigen können daher im Rahmen der "Niedrigschwelligen Betreuungsangebote" bis zu € 2.400,- pro Jahr für zusätzliche Betreuungsleistungen von der Pflegekasse in Anspruch nehmen, sofern der besondere Betreuungsbedarf in einem MDK Gutachten festgestellt wurde.
Die Betreuungsleistungen müssen zunächst vom Betroffenen bezahlt werden, werden aber von der Pflegekasse erstattet, wenn die Betreuung durch einen zugelassenen Pflegedienst erfolgt ist.
Der erstattungsfähige Betrag beträgt je nach eingeschränkter- oder erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz monatlich € 100,-- bzw. € 200,-- .