Qualität des ambulanten Pflegedienstes: Note 1,1 sehr gut - MDK geprüft

Altenheim Kolb GmbH & Co. Mobiler Pflegedienst KG

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Verhinderungspflege dient der Entlastung der Angehörigen und soll der Pflegeperson private Erledigungen, wie z.B. Urlaub, ermöglichen.

Voraussetzung:
Die zu pflegende Person muss mindestens 1/2 Jahr gepflegt worden sein.

Verhinderungspflege bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson:
Verhinderungspflege kann für maximal 28 Kalendertage im Jahr beansprucht werden. Die Ersatzpflege muss nicht komplett am Stück genommen werden, sondern kann entsprechend des individuellen Bedarfs in Anspruch genommen werden.

Stundenweise Verhinderungspflege:
Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dadurch wird der Alltag für die Pflegeperson deutlich vereinfacht, weil bei privaten Terminen der Pflegedienst die Pflege übernimmt.
In diesem Fall bleiben Pflegegeld und Pflegesachleistung erhalten, die Begrenzung auf 28 Tage entfällt.

Finanzierung:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Leistung bis zu € 1.550,- pro Jahr, sofern die Verhinderungspflege durch einen zugelassenen Pflegedienst erfolgt. Ihre Pflegekasse muss über die Inanspruchnahme informiert werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann.